Der ZAC NRW obliegen die Verfahrensführung in herausgehobenen Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität, die Wahrnehmung der Aufgaben einer zentralen Ansprechstelle für Cyberkriminalität sowie die Mitwirkung bei regionalen und überregionalen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen in diesem Bereich.
Die ZAC NRW führt Cybercrime-Ermittlungsverfahren von herausgehobener Bedeutung. Sie ist darüber hinaus zentrale Ansprechstelle für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus dem Bereich der Cyberkriminalität für Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden Nordrhein-Westfalens und anderer Länder sowie des Bundes. Ferner steht sie als Kontaktstelle für die Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft zur Verfügung, soweit dies mit ihrer Aufgabe als Strafverfolgungsbehörde vereinbar ist.
Tatsächliche, rechtliche und technische Entwicklungen werden durch die ZAC NRW fortlaufend analysiert, um aktuelle Phänomene der Cyberkriminalität frühzeitig zu erkennen und einheitliche Standards und Strategien zu deren effizienter strafrechtlicher Bekämpfung zu entwickeln. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Ermittlungspraxis der Zentralstelle fließen auch in die Aus- und Fortbildung der Justiz in Nordrhein-Westfalen ein.